Der Antrag auf Überlassung von Abschriften aus der Verfahrensakte wurde nicht beschieden. Am Verhandlungstag wurde deshalb erneut die Akteneinsicht beantragt:
Der von einer Bevollmächtigten am Verhandlungstag gestellte Antrag auf Akteneinsicht wurde von der Proberichterin Verena Schipke ebenfalls nicht beschieden, so dass der „Angeklagte“ letztendlich gezwungen war, einen Anwalt einzuschalten.