Verena Schipke

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Der Antrag auf Überlassung von Abschriften aus der Verfahrensakte wurde nicht beschieden. Am Verhandlungstag wurde deshalb erneut die Akteneinsicht beantragt:

StA-AE2

Der von einer Bevollmächtigten am Verhandlungstag gestellte Antrag auf Akteneinsicht wurde von der Proberichterin Verena Schipke ebenfalls nicht beschieden, so dass der „Angeklagte“ letztendlich gezwungen war, einen Anwalt einzuschalten.

 

foucher

Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Strafverfahren

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